Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LAME Studios GbR, Bruchstraße 13, 57462 Olpe
Gesellschafter: Emre Ünver, Kubilay Bellikli (nachfolgend „LAME Studios“)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen LAME Studios und ihren Kunden, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (nachfolgend „Kunde“).
(2) LAME Studios schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn LAME Studios ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn LAME Studios in Kenntnis der Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos beginnt.
2. Leistungen und Mitwirkung des Kunden
(1) LAME Studios erbringt je nach Vereinbarung Leistungen aus den Bereichen Content Strategy, Content-Produktion (z. B. Reels, TikToks, Shorts, Fotos), Social-Media-Management, bezahlte Werbekampagnen (Paid Social, auch zur Neukundengewinnung und zum Recruiting) sowie Analytics und Reporting. Art und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet LAME Studios die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten (Dienstleistung), nicht die Herstellung eines bestimmten Werks oder Erfolgs. Insbesondere schuldet LAME Studios keine bestimmte Reichweite, Followerzahl, Interaktionsrate, Anzahl an Anfragen, Bewerbungen, Neukunden oder Einstellungen und keinen bestimmten Umsatz. Zielgrößen, Prognosen und Kennzahlen (KPIs) sind erhoffte wirtschaftliche Ziele, kein vertraglich geschuldeter Erfolg im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
(3) Wird für das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses eine zusätzliche Vergütung vereinbart (z. B. ein Bonus), ist diese ein erfolgsabhängiger Zuschlag. Ein Anspruch des Kunden auf das Erreichen des Ergebnisses entsteht dadurch nicht.
(4) Der Kunde erbringt die ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig. Dazu gehören insbesondere: Zugang zu den benötigten Konten und Werbekonten, Bereitstellung von Logos, Texten, Produktinformationen und Bildmaterial, Verfügbarkeit für Drehtermine sowie Freigaben und Rückmeldungen innerhalb der vereinbarten oder angemessenen Fristen. Unterbleibt eine Mitwirkungshandlung und kann LAME Studios deshalb nicht leisten, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
(5) LAME Studios bestimmt Details der Leistungserbringung (z. B. Konzept, Gestaltung, Formate, Postingzeitpunkte, Zielgruppenansprache) nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB und im Rahmen der vereinbarten Ziele.
3. Vertragsschluss
(1) Angebote von LAME Studios sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Das kostenlose Erstgespräch ist unverbindlich und begründet keine Vertragspflichten.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) oder mündlich (Telefon, Videocall) annimmt und LAME Studios dies bestätigt, oder wenn LAME Studios mit der Leistung im Einvernehmen mit dem Kunden beginnt.
4. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Laufende Vergütungen (Retainer) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Einmalige Leistungen werden mit Vertragsschluss oder nach Leistungserbringung abgerechnet, wie im Angebot angegeben. Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen werden in elektronischer Form (E-Mail) übermittelt.
(3) Werbebudgets (Media Spend) für Anzeigen auf Plattformen wie Meta, TikTok oder LinkedIn sind nicht in der Vergütung von LAME Studios enthalten. Sie werden vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform gezahlt oder, wenn vereinbart, von LAME Studios ausgelegt und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Weitere Fremdkosten (z. B. Drehorte, Darsteller, Lizenzen, Material) werden nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Auftrag gegeben und weiterberechnet.
(4) Wird SEPA-Lastschrift als Zahlart vereinbart, erteilt der Kunde LAME Studios ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Kann eine Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingelöst werden, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten und überweist den Betrag innerhalb von drei Werktagen.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
5. Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, beträgt sie drei Monate ab Leistungsbeginn.
(2) Laufende Verträge verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
(3) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an info@lamestudios.de).
6. Zahlungsverzug
(1) Leistungsfristen von LAME Studios beginnen erst, wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung gezahlt hat, soweit sie im Voraus fällig ist, und alle für die Leistung notwendigen Unterlagen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen.
(2) Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann LAME Studios weitere Leistungen (auch bereits laufende Kampagnen und Postings) bis zum Ausgleich des offenen Betrags aussetzen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben unberührt.
(3) Ist bei vereinbarter Ratenzahlung der Kunde mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug, wird die gesamte Restvergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. LAME Studios kann in diesem Fall die Leistungen einstellen und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
7. Durchführung und Freigaben
(1) LAME Studios führt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durch und darf sich dazu Dritter (z. B. freier Mitarbeiter, Fotografen, Creator) bedienen.
(2) Inhalte werden dem Kunden vor der Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt, sofern kein anderer Ablauf vereinbart ist. Meldet sich der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen mit Änderungswünschen, gelten die Inhalte als freigegeben. Verzögerungen durch ausbleibende Freigaben gehen nicht zu Lasten von LAME Studios.
(3) Termine für Dreharbeiten und Veröffentlichungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Ist LAME Studios an der Leistung aus Gründen gehindert, die aus der Sphäre des Kunden stammen, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
(4) Auf Verlangen des Kunden gibt LAME Studios innerhalb angemessener Frist Auskunft über die erbrachten Leistungen.
8. Material des Kunden und Rechte Dritter
(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm überlassenen Materialien (z. B. Logos, Fotos, Videos, Texte, Musik) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte und Genehmigungen für den vereinbarten Zweck vorliegen. Der Kunde stellt LAME Studios von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
(2) Die Einwilligungen abgebildeter Personen (z. B. Mitarbeiter, Kunden, Gäste des Kunden) für Bild- und Videoaufnahmen und deren Veröffentlichung holt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, der Kunde ein.
(3) Die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden vorgegebenen oder freigegebenen Werbeaussagen (z. B. nach Wettbewerbsrecht, Heilmittelwerbegesetz, Preisangabenverordnung) liegt beim Kunden. LAME Studios erbringt keine Rechtsberatung.
(4) Bei der Nutzung von Musik und Sounds aus den Bibliotheken der Plattformen (z. B. Instagram, TikTok) können für geschäftliche Konten Einschränkungen gelten. LAME Studios berücksichtigt diese bei der Erstellung, kann aber Änderungen der Plattformbedingungen nicht beeinflussen.
9. Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an den von LAME Studios erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Videos, Fotos, Grafiken, Texte, Konzepte, Anzeigen) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für seine eigenen Zwecke und die vertraglich vereinbarten Kanäle. Das Nutzungsrecht gilt zeitlich für die Dauer des Vertrags und, sofern vollständig bezahlt, danach unbefristet für bereits veröffentlichte Inhalte, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Nutzungsrecht geht erst über, wenn die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt ist. Bei Ratenzahlung gilt dies mit Zahlung der letzten Rate.
(3) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte, auch an verbundene Unternehmen, sowie ihre Bearbeitung über den vereinbarten Zweck hinaus bedürfen der vorherigen Zustimmung von LAME Studios.
(4) Rohmaterial, Projektdateien und nicht veröffentlichte Entwürfe verbleiben bei LAME Studios, sofern nicht ausdrücklich die Herausgabe vereinbart wurde.
(5) LAME Studios darf die erstellten Arbeitsergebnisse sowie Name und Logo des Kunden als Referenz auf der eigenen Website und in eigenen Social-Media-Kanälen zeigen, soweit der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Der Widerspruch wirkt für die Zukunft.
10. Haftung
(1) LAME Studios haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LAME Studios nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung für Daten- und Programmverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für übernommene Garantien bleibt unberührt.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Plattformen wie Meta, TikTok, Google oder LinkedIn nach ihren Richtlinien jederzeit Anzeigen ablehnen, Beiträge entfernen, Reichweiten verändern oder Konten sperren können. Für solche Entscheidungen und für Änderungen von Algorithmen, Preisen oder Plattformbedingungen haftet LAME Studios nicht.
(4) Der Kunde ist selbst für die Sicherung seiner Konten, Zugangsdaten und Inhalte verantwortlich. Zugänge zu Konten des Kunden bleiben im Eigentum des Kunden und werden von LAME Studios nur für die Vertragsdurchführung genutzt.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Das gilt auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
12. Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm an LAME Studios übergebenen personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben und weitergegeben werden.
(2) Verarbeitet LAME Studios im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (z. B. bei Lead- oder Recruiting-Kampagnen), schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Der Kunde stellt LAME Studios von Ansprüchen Dritter wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht frei, die LAME Studios nicht zu vertreten hat. Informationen zur Datenverarbeitung auf dieser Website finden sich in der Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Olpe. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Olpe.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026